Kfz-Schadensregulierung im Raum Regensburg: Ihr Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen

Vollständige Unfallhilfe durch unsere Kfz-Sachverständigen
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen – auch wenn die Versicherung bereits einen eigenen stellt. Dies stellt sicher, dass Ihr Schaden objektiv bewertet wird. Die Kosten übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers. Ein Gutachten dokumentiert den Schadenumfang, mögliche Wertminderung und Nutzungsausfall. Zudem können Sie die Reparaturkosten auch ohne Werkstattrechnung erstattet bekommen (fiktive Abrechnung). Ohne Gutachten verzichten viele auf erhebliche Entschädigungsbeträge.
Freie Werkstattwahl – lassen Sie sich nicht einschränken
Sie haben außerdem freie Werkstattwahl – die Versicherung darf Ihnen keine Partnerwerkstatt vorschreiben. Manche Versicherer versuchen, Kunden zu Billigreparaturen zu drängen, doch eine fachgerechte Instandsetzung erfordert marktübliche Stundensätze. Besonders bei Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen kann eine unautorisierte Reparatur Garantieansprüche gefährden. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – ein unabhängiges Gutachten sichert Ihre vollen Ansprüche und schützt Ihre finanziellen Interessen.

Wussten Sie das? Ihre Rechte als Unfallgeschädigte:r
Als unverschuldet Beteiligte:r an einem Unfall stehen Ihnen zahlreiche Ansprüche zu, die oft nicht bekannt sind. Hier ein Überblick über Ihre Rechte:
Freie Wahl des Sachverständigen
Sie dürfen selbst entscheiden, welchen Kfz-Gutachter Sie beauftragen – die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung.
Rechtsberatung ohne eigenes Risiko
Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, werden die Anwaltskosten von der Versicherung des Unfallverursachers getragen.
Abschleppkosten werden ersetzt
Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, übernimmt die gegnerische Versicherung die anfallenden Abschleppkosten.
Schadensauszahlung statt Reparatur
Sie möchten nicht reparieren lassen? Dann können Sie sich die ermittelten Reparaturkosten einfach auszahlen lassen (fiktive Abrechnung).
Geld statt Mietwagen
Wenn Sie keinen Ersatzwagen nutzen, steht Ihnen für den Ausfall Ihres Fahrzeugs eine Nutzungsausfallentschädigung zu.
Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug
Während der Reparatur oder beim Warten auf ein neues Auto können Sie auf einen Mietwagen zurückgreifen – die Kosten trägt die Versicherung.
Wertverlust wird ausgeglichen
Ein Unfallschaden senkt den Marktwert Ihres Autos. Dieser Wertverlust wird durch die sogenannte merkantile Wertminderung abgegolten.
Übernahme von Umbaukosten
Muss Sonderzubehör bei einem Totalschaden aus- und wieder eingebaut werden, werden die Umbaukosten erstattet.
Kosten für Anmeldung inklusive
Bei Fahrzeugwechsel nach einem Unfall gehören auch An- und Abmeldekosten zu den ersatzfähigen Posten.
Erstattung von Behandlungskosten
Entstehende Arzt- oder Behandlungskosten in Folge des Unfalls müssen durch die gegnerische Versicherung ausgeglichen werden.
Anspruch auf Schmerzensgeld
Bei körperlichen oder seelischen Verletzungen infolge des Unfalls steht Ihnen Schmerzensgeld zu.
Erstattung für Heilbehandlungen
Fahrtkosten zur Behandlung, kosmetische Eingriffe oder Therapien können übernommen werden – wenn sie mit dem Unfall in Verbindung stehen.
Verdienstausfall kompensieren
Fällt durch den Unfall Arbeitszeit weg, wird der Verdienstausfall nach Ablauf der Lohnfortzahlung erstattet.
Aufwandsentschädigung für Ihre Mühen
Für den administrativen Aufwand nach dem Unfall (z. B. Telefonate, Schreiben) erhalten Sie eine pauschale Entschädigung.
Kostenübernahme bei Bergung
Musste Ihr Fahrzeug geborgen werden, so zahlt auch hier die gegnerische Versicherung.
Entsorgungskosten bei Totalschaden
Ist das Auto nicht mehr zu retten und muss verschrottet werden, übernimmt die Versicherung auch die Entsorgung.
Gerichtskosten bei Streitfällen
Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt – z. B. wegen nicht nachvollziehbarer Kürzungen – werden die Kosten ebenfalls ersetzt.
Bestätigung der Reparaturkosten
Eine fachgerechte Reparatur kann durch einen Gutachter bestätigt werden – auch das ist Teil des regulären Schadensersatzes.