Antworten auf Fragen zum Kfz-Gutachten und der Kfz-Bewertung im Raum Regensburg
Häufig gestellte Fragen – Kfz- Sachverständigenbüro Chirvan Barakat
Wann brauche ich ein Kfz-Gutachten?
Ein Kfz-Gutachten ist notwendig, wenn Sie einen Unfallschaden hatten und die Schadenhöhe dokumentieren möchten, insbesondere bei Haftpflichtschäden. Auch für Wertgutachten von Fahrzeugen wie Oldtimern, Sportwagen oder Tuning-Fahrzeugen ist ein Gutachten sinnvoll.
Wer trägt die Kosten für ein Schadengutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Bei einem Kaskoschaden richtet sich die Kostenübernahme nach den Bedingungen Ihrer Versicherung.
Wie schnell kann ich ein Gutachten erhalten?
In der Regel erstellen wir das Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung des Fahrzeugs. In dringenden Fällen ist auch eine schnellere Bearbeitung möglich.
Kann ich mein Auto auch nach einem Unfall direkt reparieren lassen?
Es ist ratsam, das Fahrzeug erst nach der Erstellung des Gutachtens reparieren zu lassen, damit alle Schäden dokumentiert sind und Sie keine Nachteile bei der Schadenregulierung haben.
Was ist eine Reparaturbestätigung?
Eine Reparaturbestätigung dient als Nachweis, dass die im Gutachten festgestellten Schäden fachgerecht repariert wurden. Diese Bestätigung kann für eine weitere Kostenübernahme durch die Versicherung wichtig sein.
Sind Sie auch außerhalb Deutschlands tätig?
Ja, wir sind nicht nur deutschlandweit, sondern auch in der Schweiz aktiv und erstellen dort Kfz-Gutachten.
Was ist eine Lackschichtmessung und wofür wird sie benötigt?
Mit einer Lackschichtmessung kann man feststellen, ob ein Fahrzeug nachlackiert oder instandgesetzt wurde. Dies ist besonders wichtig für Wertgutachten, Gebrauchtwagenbewertungen und Unfallanalysen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag gibt lediglich eine grobe Schätzung der Reparaturkosten ab, während ein Gutachten zusätzlich den Fahrzeugwert, eventuelle Wertminderungen und technische Details dokumentiert. Ein Gutachten bietet also eine umfassendere Beweissicherung.
Was tun, wenn die gegnerische Versicherung mein Gutachten nicht akzeptiert?
In diesem Fall haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Falls es zu Unstimmigkeiten kommt, arbeiten wir mit Fachanwälten für Verkehrsrecht zusammen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wie erreiche ich Sie im Notfall?
Wir sind 24/7 für Sie erreichbar. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht – wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter.
Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst wählen?
Ja – wenn Sie ohne eigenes Verschulden in einen Unfall geraten sind, haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Auch wenn die gegnerische Versicherung bereits ein Gutachten veranlassen möchte, sind Sie nicht daran gebunden. Vertrauen Sie auf Ihre Wahlfreiheit – zu Ihrem Vorteil.
Wer übernimmt die Kosten für ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall?
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, brauchen Sie sich um die Gutachterkosten keine Sorgen zu machen. Die Versicherung des Unfallverursachers ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten für das Gutachten vollständig zu übernehmen – geregelt im § 249 BGB.
Für Sie heißt das:
Keine Eigenkosten, kein Risiko – die Beweissicherung ist Ihr gutes Recht.
Wer übernimmt die Kosten für einen Fachanwalt im Verkehrsrecht?
Wenn Sie als Unfallgeschädigter rechtliche Unterstützung benötigen, können Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen – die Kosten dafür trägt die Versicherung des Unfallverursachers.
Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne einen Anwalt aus unserem vertrauenswürdigen Netzwerk, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite steht.
Wie läuft die Schadensregulierung nach einem Unfall ab?
Sobald die Schuldfrage geklärt ist, können Sie die Schadensabwicklung ruhig einem unabhängigen Kfz-Gutachter überlassen. Dieser erstellt das Gutachten und übermittelt es an alle relevanten Parteien. Anschließend müssen Sie lediglich auf die Zahlung der gegnerischen Versicherung warten.
Ob Sie den Unfall-Schaden fiktiv abgerechnet auszahlen lassen oder Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten, entscheiden Sie ganz nach Ihrem Wunsch im Haftpflichtfall.
Checkliste: Was tun nach einem Autounfall?
- Bewahren Sie Ruhe und bleiben Sie gelassen
- Sichern Sie die Unfallstelle ab, um weitere Gefahren zu vermeiden
- Rufen Sie die Polizei und gegebenenfalls die Rettungskräfte
- Leisten Sie Erste Hilfe, falls erforderlich
- Nehmen Sie Beweise auf: Fotografieren Sie den Schaden und notieren Sie wichtige Details
- Tauschen Sie Ihre Daten mit dem Unfallgegner aus
- Kontaktieren Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter, der sich um den Rest kümmert